BFSG für Kleinunternehmer: Bin ich betroffen? (Checkliste)

BFSG für Kleinunternehmer: Bin ich betroffen? Die große Checkliste
Viele Selbstständige und Kleinunternehmer sind verunsichert: Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Juni 2025 auch für mich? Die Antwort ist ein klares "Jein". Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor, doch diese sind eng gefasst und werden oft missverstanden.
In diesem Artikel klären wir auf, wann Sie als Kleinunternehmer handeln müssen und wann Sie (noch) durchatmen können.
Die "Kleinstunternehmen"-Regel: Wer ist raus?
Das Gesetz definiert eine wichtige Ausnahme für sogenannte Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen.
Ein Kleinstunternehmen sind Sie, wenn Sie:
- Weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen (Vollzeitäquivalente) UND
- Einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen (oder eine Bilanzsumme bis 2 Mio. €).
WICHTIG: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, NICHT für Produkte!
Unterschied: Dienstleistung vs. Produkt
Hier liegt der häufigste Stolperstein.
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Dienstleistungen (Ausnahme möglich):
- Webseiten von reinen Dienstleistern (z.B. Friseur, Coach, Berater, Arztpraxis).
- E-Commerce-Dienstleistungen (Online-Terminbuchung, Kundenportal).
- Aber Vorsicht: Werden Produkte über die Dienstleistung verkauft (z.B. ein E-Book im Onlineshop), gelten oft strengere Regeln.
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Produkte (KEINE Ausnahme für Kleinstunternehmen):
- Wenn Sie Hardware (z.B. Terminals) herstellen oder importieren.
- Wenn Sie E-Book-Reader oder ähnliche Geräte vertreiben.
- Für reine Händler von Produkten gelten erleichterte Regeln, aber Importeure und Hersteller sind voll in der Pflicht – unabhängig von der Unternehmensgröße!
Checkliste: Bin ich betroffen?
Gehen Sie diese Punkte durch:
- Verkaufen Sie Produkte im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce)?
- Ja: Das BFSG gilt für Ihren Onlineshop. Der gesamte Kaufprozess muss barrierefrei sein (Identifizierung, Formulare, Zahlung). Die Kleinstunternehmer-Regel greift hier für die Dienstleistung "E-Commerce" oft nicht, da E-Commerce explizit im Gesetz genannt wird. (Hierzu gibt es noch juristische Detaildiskussionen, aber sicher ist: Wer sicher sein will, setzt Barrierefreiheit um.)
- Bieten Sie elektronische Kommunikationsdienste an?
- Ja: (z.B. Messenger, E-Mail-Dienste) -> BFSG gilt.
- Verkaufen Sie E-Books?
- Ja: E-Books müssen barrierefrei sein (Navigierbarkeit, Vorlesbarkeit).
- Sind Sie eine Bank oder bieten Personenbeförderung an?
- Ja: BFSG gilt vollumfänglich für die digitalen Dienste (Webseite, App, Ticketkauf).
Warum Sie es trotzdem tun sollten (auch wenn Sie nicht müssten)
Selbst wenn Sie unter die Ausnahme für Kleinstunternehmen fallen, gibt es gute Gründe für Barrierefreiheit:
- SEO-Boost: Suchmaschinen wie Google lieben barrierefreie Seiten (gute Struktur, Alt-Texte, schnelle Ladezeiten).
- Größere Zielgruppe: Etwa 10-15% der Bevölkerung haben eine Behinderung. Wollen Sie diese potenziellen Kunden ausschließen?
- Zukunftssicherheit: Gesetze werden strenger. Was heute Ausnahme ist, kann morgen Pflicht werden (siehe EAA).
- Usability: Eine barrierefreie Seite ist für alle Nutzer einfacher zu bedienen (z.B. Senioren, mobile Nutzer).
Fazit: Erst prüfen, dann entspannen
Verlassen Sie sich nicht pauschal auf den Status "Kleinunternehmer". Prüfen Sie genau, ob Sie Dienstleistungen oder Produkte anbieten und ob Sie im E-Commerce tätig sind.
Empfehlung: Machen Sie einen ersten schnellen Check Ihrer Website. Oft sind die gröbsten Barrieren (fehlende Kontraste, keine Alt-Texte) mit wenig Aufwand zu beheben.
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Quellen:
- Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG): § 2 Anwendungsbereich.
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ für Wirtschaftakteure.