BFSG Frist 2025: Die ultimative To-do-Liste für Unternehmen

Illustration zum Ratgeber: BFSG Frist 2025: Die ultimative To-do-Liste für Unternehmen
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Meta Title: BFSG Frist 2025: Die ultimative To-do-Liste für Unternehmen

Meta Description: Die BFSG-Frist am 28. Juni 2025 rückt näher. Erfahren Sie alles über die Timeline und erhalten Sie eine konkrete To-do-Liste zur Umsetzung.

H1: BFSG Stichtag 28. Juni 2025: Ihre Timeline & To-do-Liste

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist keine ferne Zukunftsmusik mehr. Der Stichtag, der 28. Juni 2025, rückt unaufhaltsam näher und stellt viele Unternehmen vor die Frage: Sind wir vorbereitet? Dieses Gesetz ist ein entscheidender Schritt für eine inklusivere digitale Landschaft in Deutschland. Es verpflichtet viele Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten.

Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern schließt auch einen wachsenden Kundenkreis aus. Dieser Artikel dient als Ihr Leitfaden: Wir erklären die wichtigsten Meilensteine, geben Ihnen eine praxisnahe To-do-Liste an die Hand und zeigen, warum Sie jetzt handeln müssen.

Was genau verlangt das BFSG?

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht um. Das Kernziel ist es, Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher und nutzbarer zu machen. Das betrifft viel mehr als nur Webseiten. Es geht um eine ganzheitliche barrierefreie Nutzererfahrung.

Konkret fallen darunter unter anderem:

  • Hardware: Computer, Smartphones, Geldautomaten, Ticketautomaten.
  • Software & Web: Betriebssysteme, Webshops, Apps, E-Books.
  • Dienstleistungen: Online-Handel, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdienste (hinsichtlich ihrer Webseiten und Apps), E-Commerce.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Angebote so gestalten müssen, dass sie zum Beispiel auch von blinden Menschen per Screenreader oder von motorisch eingeschränkten Personen nur mit der Tastatur bedient werden können.

Die offizielle Timeline bis zum 28. Juni 2025

Der Countdown läuft. Die verbleibende Zeit bis zum Stichtag sollte strategisch genutzt werden. Ein schrittweiser Plan ist dabei unerlässlich, um nicht in Panik zu verfallen.

  • Jetzt (Q1/Q2 2025): Analyse & Sensibilisierung

    • Ist-Analyse: Führen Sie eine umfassende Prüfung Ihrer aktuellen Produkte und digitalen Dienste durch. Wo gibt es Barrieren? Welche Bereiche sind besonders kritisch?
    • Team-Schulung: Sensibilisieren Sie Ihre Teams – von der Entwicklung über das Marketing bis zum Management. Jeder muss die Relevanz des Themas verstehen.
    • Budgetplanung: Planen Sie finanzielle und personelle Ressourcen für die notwendigen Anpassungen ein.
  • Mitte 2025: Konzeption & Umsetzung

    • Priorisierung: Erstellen Sie eine Roadmap. Welche Probleme beheben Sie zuerst? Oft sind es kleine Änderungen (z.B. Alternativtexte für Bilder), die eine große Wirkung haben.
    • Externe Expertise: Ziehen Sie bei Bedarf Experten für digitale Barrierefreiheit hinzu. Diese können helfen, Fallstricke zu vermeiden.
    • Beginn der Umsetzung: Starten Sie mit der technischen und inhaltlichen Anpassung Ihrer Angebote gemäß den WCAG-Richtlinien, die als Standard herangezogen werden.
  • Ende 2025 / Anfang 2026: Testing & Optimierung

    • Umfassende Tests: Testen Sie die umgesetzten Maßnahmen. Wichtig: Beziehen Sie Menschen mit Behinderungen in Ihre Tests mit ein (sog. „Betroffenen-Tests“).
    • Feedbackschleifen: Implementieren Sie einen Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können.
    • Dokumentation: Erstellen Sie die geforderte Konformitätserklärung und dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen.

Ihre konkrete To-do-Liste

Haken Sie diese Punkte ab, um auf der sicheren Seite zu sein:

  1. Verantwortlichkeiten klären: Benennen Sie einen BFSG-Beauftragten in Ihrem Unternehmen. Diese Person steuert den gesamten Prozess.
  2. Inventur durchführen: Listen Sie alle Produkte und Dienstleistungen auf, die unter das BFSG fallen. Konzentrieren Sie sich vor allem auf kundennahe digitale Systeme wie Ihren Onlineshop, Ihre Website oder Ihre App.
  3. Audit (lassen): Führen Sie einen initialen Barrierefreiheits-Check durch. Tools wie der „BFSG Check“ können hier eine erste Einschätzung liefern und Problemzonen aufdecken.
  4. Maßnahmenplan erstellen: Leiten Sie aus dem Audit konkrete Aufgaben ab. Beispiele:
    • Alle Bilder benötigen Alternativtexte.
    • Videos müssen Untertitel haben.
    • Die gesamte Seite muss per Tastatur navigierbar sein.
    • Kontraste von Text und Hintergrund müssen WCAG-konform sein.
    • Formulare müssen korrekt beschriftet und bedienbar sein.
  5. Umsetzung starten: Arbeiten Sie die Liste systematisch ab. Binden Sie die Anforderungen an Barrierefreiheit fest in Ihre zukünftigen Entwicklungsprozesse ein („Accessibility by Design“).
  6. Barrierefreiheitserklärung verfassen: Erstellen und veröffentlichen Sie eine detaillierte Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite. Diese muss leicht auffindbar sein.
  7. Feedbackkanal einrichten: Bieten Sie Nutzern eine einfache Möglichkeit, Barrieren zu melden. Dieser Kanal muss ebenfalls barrierefrei zugänglich sein.

Was passiert, wenn man die Frist ignoriert?

Die Missachtung des BFSG ist kein Kavaliersdelikt. Die Marktüberwachungsbehörden können Kontrollen durchführen. Bei Verstößen drohen:

  • Anordnungen zur Behebung der Mängel.
  • Rückruf von Produkten vom Markt.
  • Im schlimmsten Fall Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Zusätzlich können Wettbewerber oder Verbände Abmahnungen aussprechen. Viel schwerer wiegt jedoch der Reputationsschaden und der Ausschluss von bis zu 20 % der Bevölkerung, die von Barrierefreiheit profitiert.

Warten Sie nicht länger. Der Weg zur digitalen Barrierefreiheit ist auch ein Weg zu mehr Kunden, besserer Usability und einer positiven Markenwahrnehmung.


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Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information.

Quellen:

  1. Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Themen/BFSG/bfsg_node.html
  2. Aktion Mensch - Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website/gesetzliche-pflicht
  3. Industrie- und Handelskammer (IHK) München: https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Wettbewerbsrecht-Gewerblicher-Rechtsschutz/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz/


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