BFSG Bußgelder & Haftung: Was Geschäftsführer wissen müssen

Richterhammer und Gesetzbuch auf einem Schreibtisch
Richterhammer und Gesetzbuch auf einem Schreibtisch

BFSG Bußgelder & Haftung: Was Geschäftsführer jetzt wissen müssen

Ab dem 28. Juni 2025 ist Barrierefreiheit im E-Commerce und bei digitalen Dienstleistungen keine "Nettigkeit" mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Für Geschäftsführer und IT-Verantwortliche stellt sich die Frage: Was passiert eigentlich, wenn wir nicht rechtzeitig fertig werden?

Die Risiken sind real und betreffen drei Ebenen: Behördliche Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und die vertragliche Haftung.

1. Behördliche Maßnahmen & Bußgelder

Das BFSG wird in Deutschland von den Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer kontrolliert. Diese werden nicht sofort am 29. Juni jeden Kiosk prüfen, aber sie gehen Beschwerden nach.

Der Maßnahmen-Katalog:

  1. Aufforderung: Die Behörde fordert Sie auf, den Mangel zu beseitigen (Fristsetzung).
  2. Verkaufsverbot: Die Behörde kann anordnen, dass ein Produkt (z.B. ein nicht barrierefreier Onlineshop oder ein E-Book-Reader) nicht mehr angeboten werden darf. Das wäre der "Super-GAu" für einen Online-Händler: Shop offline.
  3. Bußgeld: Bei Ordnungswidrigkeiten (vorsätzlich oder fahrlässig) können Bußgelder verhängt werden.
    • Bis zu 100.000 Euro bei Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen.
    • Bis zu 10.000 Euro bei fehlenden Auskünften oder Unterlagen.

2. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Viel wahrscheinlicher als ein sofortiges Bußgeld ist Post von der Konkurrenz oder Verbänden. Ein Verstoß gegen das BFSG gilt als "Marktverhaltensregel". Das heißt: Wer sich nicht daran hält, verschafft sich einen unlauteren Wettbewerbsvorteil (weil er z.B. Kosten spart).

  • Wettbewerber: Können Sie abmahnen lassen. Kosten für Anwälte und Unterlassungserklärung werden fällig.
  • Verbände: Qualifizierte Verbände (Verbraucherschutz, Behindertenverbände) haben ein Verbandsklagerecht. Sie können Unternehmen auf Einhaltung der Vorschriften verklagen.

Die DSGVO-Abmahnwellen der Vergangenheit haben gezeigt, wie schnell sich eine "neue Angriffsfläche" herumspricht.

3. Haftung der Geschäftsführung

Ist Barrierefreiheit "Chefsache"? Ja. Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass das Unternehmen geltende Gesetze einhält (Legal Compliance). Ignorieren sie das BFSG wissentlich und entsteht dem Unternehmen dadurch ein Schaden (z.B. durch Bußgelder, Umsatzausfall wegen Shop-Sperrung), können sie im Innenverhältnis haftbar gemacht werden.

Strategie zur Risikominimierung

Panik ist ein schlechter Ratgeber, aber Ignoranz ist gefährlich. So sichern Sie sich ab:

  1. Dokumentation: Starten Sie JETZT. Auch wenn Sie bis Juni 2025 nicht zu 100% fertig werden – dokumentieren Sie Ihre Bemühungen. Ein Projektplan, ein Audit-Bericht oder eine Beauftragung einer Agentur zeigen den "guten Willen".
  2. Barrierefreiheitserklärung: Veröffentlichen Sie die geforderte Erklärung auf Ihrer Seite. Seien Sie ehrlich: Listen Sie auf, was noch nicht geht und wann es gefixt wird. Transparenz schützt oft vor Ärger.
  3. Feedback-Mechanismus: Reagieren Sie sofort auf Nutzerbeschwerden über Ihren Feedback-Kanal. Wer Probleme schnell löst, wird selten gemeldet.

Fazit

Das Risiko ist nicht theoretisch. Ein Bußgeld von 100.000 € ist die Höchstgrenze, aber eine Shop-Sperrung oder eine Abmahnwelle kann teurer sein. Barrierefreiheit ist Risikomanagement.


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Quellen:

  1. BFSG § 37 Bußgeldvorschriften.
  2. IHK Ratgeber zur Marktüberwachung.
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