WCAG, BITV, EN 301 549: Welcher Standard zählt für meine Website?

Illustration zum Ratgeber: WCAG, BITV, EN 301 549: Welcher Standard zählt für meine Website?
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Meta Title: WCAG, BITV, EN 301 549: Was gilt fürs BFSG? Einfach erklärt.

Meta Description: Der Dschungel der Barrierefreiheits-Standards. Wir erklären die Unterschiede zwischen WCAG, BITV und der Norm EN 301 549, die für das BFSG entscheidend ist.


WCAG, BITV, EN 301 549: Welcher Standard zählt für meine Website?

Wenn es um digitale Barrierefreiheit geht, schwirren zahlreiche Abkürzungen durch den Raum: WCAG, BITV, EN 301 549. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert Konformität, doch für viele Unternehmer ist unklar, welcher dieser Standards nun der maßgebliche ist. Wir bringen Licht in den Dschungel der Normen und erklären, was für Ihre Website wirklich zählt.

Die globale Grundlage: WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der international anerkannte Goldstandard für barrierefreie Webinhalte.

  • Herausgeber: Das World Wide Web Consortium (W3C), jenes Gremium, das auch für Webstandards wie HTML und CSS verantwortlich ist.
  • Ziel: Einen einheitlichen, globalen Maßstab für die Zugänglichkeit von Webseiten und -anwendungen zu schaffen.
  • Struktur: Die WCAG basieren auf vier Prinzipien (Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust) und sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
    • Level A: Minimale Anforderungen.
    • Level AA: Der gängige Standard, der eine gute Barrierefreiheit gewährleistet.
    • Level AAA: Höchste Anforderungen, die oft nur für spezielle Inhalte erreichbar sind.
  • Merksatz: Die WCAG ist das "Grundgesetz" der weltweiten digitalen Barrierefreiheit. Nahezu jede nationale Gesetzgebung basiert darauf.

Die deutsche Umsetzung für Behörden: BITV 2.0

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die deutsche Umsetzung der europäischen Vorgaben für den öffentlichen Sektor.

  • Anwendungsbereich: Bundesbehörden und andere öffentliche Stellen in Deutschland. Für die Privatwirtschaft ist die BITV nicht direkt bindend.
  • Basis: Die BITV verweist auf die europäische Norm EN 301 549 und damit indirekt auf die WCAG. Sie ist also keine komplette Neuerfindung.
  • Besonderheiten: Die BITV geht an einigen Stellen über die WCAG hinaus und fordert für öffentliche Stellen zusätzliche Leistungen, wie z.B. Erklärungen zur Barrierefreiheit sowie Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache.
  • Merksatz: Die BITV ist die spezifische "Anwendungsvorschrift" für deutsche Behörden-Websites.

Der europäische Standard (und der Schlüssel zum BFSG): EN 301 549

Die Europäische Norm EN 301 549 ist der entscheidende Standard, wenn es um das BFSG geht. Das Gesetz verweist direkt auf diese Norm.

  • Ziel: Einen harmonisierten, europaweit gültigen Standard für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) zu schaffen.
  • Umfang: Die EN 301 549 ist breiter als die WCAG. Sie deckt nicht nur Websites und mobile Apps ab (Kapitel 9 und 10), sondern auch andere digitale Produkte wie Geldautomaten oder Software.
  • Basis: Für den Bereich Web übernimmt die EN 301 549 die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AA fast 1:1. Sie bettet die globalen Web-Richtlinien in einen europäischen, rechtsverbindlichen Rahmen ein.
  • Merksatz: Die EN 301 549 ist der für das BFSG rechtlich relevante Standard. Sie ist quasi "WCAG plus" für den europäischen Markt.

Was bedeutet das nun für meine Website nach BFSG?

Auch wenn die vielen Namen verwirren, ist die praktische Schlussfolgerung relativ einfach:

  1. Rechtlich bindend ist die EN 301 549. Das ist der Standard, auf den sich das BFSG bezieht.
  2. In der Praxis orientiert man sich an der WCAG 2.1 Level AA. Da die EN 301 549 die WCAG-Kriterien für Websites vollständig übernimmt, erfüllen Sie mit der Konformität zur WCAG 2.1 AA den weitaus größten und wichtigsten Teil Ihrer Pflichten nach dem BFSG.

Die Hierarchie einfach dargestellt:

  • Global (die Idee): WCAG
  • Europa (die Norm für den Markt): EN 301 549 (beinhaltet die WCAG-Kriterien)
  • Deutschland (die Vorschrift für Behörden): BITV 2.0 (basiert auf der EN 301 549)

Für Sie als privates Unternehmen in Deutschland ist die Kette also: BFSG -> verweist auf EN 301 549 -> was für Web praktisch WCAG 2.1 AA bedeutet.

Wenn Sie also ein Angebot für ein "WCAG-Audit" oder einen "Test nach WCAG 2.1 AA" einholen, sind Sie auf dem richtigen Weg, um Ihre Website für das BFSG vorzubereiten.

Beginnen Sie jetzt mit der Prüfung Ihrer Website, um rechtzeitig konform zu sein.


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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Anwalt.


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