Die Barrierefreiheitserklärung: Was rein muss, wer sie braucht und eine praktische Vorlage

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Meta Title: Barrierefreiheitserklärung: Pflicht, Inhalt & Vorlage | BFSG
Meta Description: Erfahren Sie, wie Sie eine rechtssichere Barrierefreiheitserklärung nach BFSG und BITV erstellen. Inklusive aller Pflichtinhalte und einer praktischen Vorlage.
Die Barrierefreiheitserklärung: Was rein muss, wer sie braucht und eine praktische Vorlage
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird digitale Barrierefreiheit ab Juni 2025 für viele Unternehmen zur Pflicht. Ein zentraler und oft übersehener Bestandteil dieser Pflicht ist die Barrierefreiheitserklärung. Sie ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein wichtiges Signal an Ihre Nutzer. Dieser Artikel erklärt, wer eine solche Erklärung braucht, welche Inhalte verpflichtend sind und liefert eine anpassbare Vorlage.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und wer braucht sie?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentliches Dokument, in dem der Betreiber einer Website oder App den Stand der digitalen Barrierefreiheit seiner Angebote darlegt. Sie schafft Transparenz und bietet Nutzern mit Behinderungen eine Anlaufstelle.
Wer ist betroffen? Ab dem 28. Juni 2025 sind die meisten Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher in der EU anbieten, durch das BFSG betroffen. Dazu gehören insbesondere:
- Onlineshops
- Dienstleister, die ihre Dienste über eine Website oder App anbieten (Banken, Streaming, Transport etc.)
- Anbieter von Telekommunikationsdiensten
Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder unterliegen bereits ähnlichen, aber nicht identischen Regelungen. Für die Privatwirtschaft wird die Erklärung mit dem BFSG zur neuen Pflicht.
Die Pflichtinhalte: Das muss in die Erklärung
Die Anforderungen an die Erklärung ergeben sich aus der EU-Richtlinie 2016/2102, die durch das BFSG in deutsches Recht umgesetzt wird. Die folgenden Punkte sind unverzichtbar:
-
Konformitätsstatus: Eine klare Aussage, inwieweit die Website oder App mit den relevanten Standards (z.B. der BITV 2.0 oder dem EN 301 549) konform ist. Die üblichen Stufen sind:
- Vollständig konform: Alle Anforderungen werden erfüllt.
- Teilweise konform: Die Seite ist größtenteils nutzbar, aber es gibt bekannte Mängel.
- Nicht konform: Die Seite erfüllt die Anforderungen nicht.
-
Nicht barrierefreie Inhalte: Wenn die Seite nur teilweise oder nicht konform ist, müssen die unzugänglichen Bereiche hier aufgelistet und begründet werden. Übliche Gründe sind:
- Unvereinbarkeit: Konkrete technische Mängel ("Die Kontraste im Header sind zu gering.").
- Unverhältnismäßige Belastung: Eine Begründung, warum die Behebung eines Mangels eine übermäßige finanzielle oder organisatorische Last darstellen würde. Dies muss gut dokumentiert sein.
- Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs: Z.B. Inhalte von Dritten, die nicht kontrolliert werden können.
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Datum der Erstellung: Das Datum, an dem die Erklärung erstellt oder zuletzt wesentlich aktualisiert wurde.
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Feedback-Mechanismus: Eine leicht auffindbare und nutzbare Möglichkeit für Nutzer, Barrieren zu melden. Das kann eine E-Mail-Adresse, ein Kontaktformular oder eine Telefonnummer sein.
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Schlichtungsverfahren: Ein Hinweis auf das offizielle Schlichtungsverfahren und ein Link zur zuständigen Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
Vorlage: Barrierefreiheitserklärung zum Anpassen
Nutzen Sie dieses Muster als Grundlage. Sie müssen es unbedingt an Ihre spezifische Situation anpassen.
# Erklärung zur Barrierefreiheit für [Name der Website/App]
**Stand:** [Datum der Erstellung/Aktualisierung]
[Name des Unternehmens] ist bemüht, seine Website [Ihre-Domain.de] im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
### 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten beziehungsweise Ausnahmen **teilweise** mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar.
### 2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
**a) Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0**
- [Beispiel: In die Website eingebundene PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei.]
- [Beispiel: Die Kontraste von Text und Hintergrund entsprechen auf den Produktseiten teilweise nicht den Vorgaben.]
- [Beispiel: Videos verfügen derzeit nicht über Audiodeskriptionen.]
**b) Unverhältnismäßige Belastung**
- [Beispiel: Unser umfangreiches Videoarchiv aus der Zeit vor 2025 verfügt über keine Untertitel. Eine vollständige Nachbesserung würde nach unserer Prüfung gemäß § 3 Abs. 4 BFSG eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Neuere Videos werden mit Untertiteln versehen.]
### 3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine [Selbstbewertung / Bewertung durch den Dienstleister XYZ].
### 4. Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
[Name des Unternehmens]
[Ansprechpartner, falls vorhanden]
E-Mail: [barrierefreiheit@ihre-domain.de]
Telefon: [Ihre Telefonnummer]
### 5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie durch eine nicht ausreichend barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und die Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf den Seiten der [Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz](https://www.schlichtungsstelle-bgg.de).
Wo platziert man die Erklärung?
Die Erklärung muss von jeder Seite der Website aus leicht erreichbar sein. Die beste Praxis ist ein direkter Link im Footer der Website mit der Beschriftung "Barrierefreiheit" oder "Barrierefreiheitserklärung".
Finden Sie heraus, was in Ihre Erklärung muss
Eine korrekte Erklärung ist nur die halbe Miete. Finden Sie mit einer automatisierten Prüfung heraus, welche Mängel Sie tatsächlich auflisten müssen. Der BFSG Check prüft Ihre Website auf die häufigsten Barrieren und liefert Ihnen eine fundierte Grundlage.
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Quellen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BFSG
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0
- Webseite der Schlichtungsstelle nach dem BGG
- Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act)
Hinweis: Dieser Artikel und die bereitgestellte Vorlage stellen keine Rechtsberatung dar. Sie müssen im Einzelfall juristisch geprüft und angepasst werden.