BFSG 2025: Anforderungen, Fristen & Checkliste für Websites und Onlineshops

BFSG 2025: Anforderungen, Fristen & Checkliste für Websites und Onlineshops

Die Uhr tickt: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Was bisher oft als "nice-to-have" oder reine CSR-Maßnahme (Corporate Social Responsibility) betrachtet wurde, wird für einen Großteil der deutschen Wirtschaft zur gesetzlichen Pflicht. Wer Produkte oder Dienstleistungen im B2C-Bereich anbietet, muss sicherstellen, dass digitale Schnittstellen barrierefrei sind.

Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen, die technischen Anforderungen der WCAG 2.1, konkrete Praxisbeispiele und eine detaillierte Checkliste, um Ihren Onlineshop oder Ihre Website rechtssicher zu machen. Vermeiden Sie Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und nutzen Sie die Chance, Ihre Zielgruppe um Millionen von Menschen zu erweitern.

Was ist das BFSG eigentlich?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des "European Accessibility Act" (EAA). Ziel ist es, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am wirtschaftlichen Leben zu verbessern und gleichzeitig den Binnenmarkt durch einheitliche Barrierefreiheitsstandards zu harmonisieren.

Im Gegensatz zur bereits bestehenden BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), die vor allem öffentliche Stellen verpflichtet, richtet sich das BFSG explizit an die private Wirtschaft. Es markiert einen Paradigmenwechsel: Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr, sondern eine Grundvoraussetzung für den digitalen Handel in Europa.

Wer ist vom BFSG 2025 betroffen?

Die Reichweite des Gesetzes ist enorm. Es betrifft sowohl Hersteller und Importeure von Hardware als auch Dienstleistungserbringer. Im digitalen Kontext sind vor allem folgende Bereiche relevant:

  1. E-Commerce: Alle Onlineshops, die Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) verkaufen.
  2. Bankdienstleistungen: Online-Banking und Apps für Finanzdienstleistungen.
  3. Personenbeförderung: Webseiten und Apps für Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsreisen (Tickets, Fahrpläne).
  4. E-Books & Software: Lesegeräte und die entsprechende Software.
  5. Telekommunikationsdienste: Messenger-Dienste, E-Mail-Provider.
  6. Mediendienste: Streaming-Plattformen und Mediatheken.

Die Ausnahme: Kleinstunternehmen

Es gibt eine wichtige Befreiung: Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen, gelten als Kleinstunternehmen. Diese sind von den Verpflichtungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Aber Vorsicht: Werden Produkte verkauft, die selbst barrierefrei sein müssen (z. B. Computer oder E-Reader), gelten auch für Kleinstunternehmen bestimmte Pflichten als Händler.

Die technische Basis: WCAG 2.1 und EN 301 549

Das BFSG schreibt nicht im Detail vor, wie jeder Button auszusehen hat. Stattdessen verweist es auf europäische Normen. Die zentrale Norm ist die EN 301 549, welche wiederum maßgeblich auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 basiert.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen Websites und Apps in der Regel das Konformitätslevel AA erreichen. Dies basiert auf vier Grundprinzipien (POUR):

  1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable): Informationen müssen so präsentiert werden, dass Nutzer sie wahrnehmen können (z. B. Textalternativen für Bilder).
  2. Bedienbarkeit (Operable): Die Benutzeroberfläche muss bedienbar sein (z. B. Tastatursteuerung).
  3. Verständlichkeit (Understandable): Informationen und Bedienung müssen verständlich sein (z. B. klare Sprache, Fehlermeldungen).
  4. Robustheit (Robust): Inhalte müssen stabil genug sein, um von verschiedenen Technologien (wie Screenreadern) interpretiert werden zu können.

Die ultimative BFSG-Checkliste für 2025

Nutzen Sie diese Liste für ein erstes Audit Ihres digitalen Angebots.

1. Wahrnehmbarkeit (Inhalte für alle Sinne)

  • [ ] Alternativtexte: Jedes informative Bild besitzt ein alt-Attribut, das den Inhalt beschreibt. Dekorative Bilder haben ein leeres alt="".
  • [ ] Kontraste: Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund beträgt mindestens 4,5:1 (bei großem Text 3:1).
  • [ ] Untertitel & Audiodeskription: Videos verfügen über Untertitel für Gehörlose und (falls nötig) eine Audiodeskription für Blinde.
  • [ ] Keine Farbcodes allein: Informationen werden nicht ausschließlich durch Farben vermittelt (z. B. "Klicken Sie auf den grünen Button").
  • [ ] Skalierbarkeit: Die Seite bleibt bei einer Vergrößerung des Textes auf 200 % voll funktionsfähig, ohne dass Inhalte überlappen oder verschwinden.

2. Bedienbarkeit (Navigation ohne Barrieren)

  • [ ] Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) sind ausschließlich mit der Tabulator-Taste erreichbar und bedienbar.
  • [ ] Fokus-Indikator: Es ist jederzeit deutlich sichtbar, welches Element gerade den Tastaturfokus hat (z. B. durch eine farbige Umrandung).
  • [ ] Keine Tastaturfallen: Nutzer können mit der Tastatur in ein Element hinein- und auch wieder herausnavigieren.
  • [ ] Skip-Links: Es gibt Sprungmarken, um direkt zum Hauptinhalt zu gelangen (wichtig für Screenreader-Nutzer).
  • [ ] Zeitlimitierungen: Wenn Sitzungen ablaufen (z. B. im Warenkorb), können Nutzer die Zeit verlängern oder deaktivieren.

3. Verständlichkeit (Logik und Klarheit)

  • [ ] Sprachauszeichnung: Die Hauptsprache der Website ist im HTML-Code korrekt hinterlegt (<html lang="de">).
  • [ ] Konsistente Navigation: Menüs und Navigationsstrukturen befinden sich auf allen Unterseiten an der gleichen Stelle.
  • [ ] Formularbeschriftungen: Jedes Eingabefeld hat ein fest verknüpftes <label>. Platzhalter sind kein Ersatz für Labels!
  • [ ] Fehleridentifikation: Fehlermeldungen sind spezifisch und erklären, wie der Fehler korrigiert werden kann (nicht nur "Eingabe ungültig").
  • [ ] Einfache Sprache: Komplexe Sachverhalte werden so verständlich wie möglich erklärt.

4. Robustheit (Technische Sauberkeit)

  • [ ] Valider Code: Das HTML ist weitestgehend fehlerfrei und folgt aktuellen Standards.
  • [ ] Name, Rolle, Wert: Interaktive Elemente (besonders Custom-Komponenten wie Accordions) verwenden korrekte ARIA-Attribute, damit Screenreader ihre Funktion verstehen.
  • [ ] Statusmeldungen: Erfolgsmeldungen (z. B. "Produkt wurde hinzugefügt") werden von Screenreadern automatisch vorgelesen (via aria-live).

Was bedeutet das praktisch? Drei konkrete Beispiele

Theorie ist gut, aber wie sieht die Umsetzung im Alltag aus?

Beispiel A: Der Onlineshop-Warenkorb

Ein Nutzer legt ein Produkt in den Warenkorb. Oft erscheint nur ein kleiner Punkt an einem Icon oder ein Popup, das nach 2 Sekunden verschwindet.

  • Barrierefrei: Ein Screenreader erhält die Nachricht: "Artikel [Name] wurde erfolgreich zum Warenkorb hinzugefügt". Der "Zur Kasse"-Button ist sofort per Tab-Taste erreichbar, ohne dass der Nutzer erst durch 50 andere Links tabben muss.

Beispiel B: Der Produktfilter

Ein Mode-Shop bietet Filter für Größe und Farbe an. Die Farbauswahl besteht oft nur aus farbigen Kreisen ohne Text.

  • Barrierefrei: Jeder Kreis hat ein unsichtbares Label (z. B. aria-label="Farbe: Blau"). Zudem sind die Checkboxen so programmiert, dass sie den Fokus deutlich anzeigen, wenn man sich mit der Tastatur durch die Liste bewegt.

Beispiel C: Die Newsletter-Anmeldung

Ein Nutzer vergisst das "@"-Zeichen in der E-Mail-Adresse.

  • Barrierefrei: Das Feld wird rot markiert (visuell), erhält ein Icon (für Farbenblinde) und einen Text "Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse mit einem @-Zeichen ein" (für alle). Der Fokus springt beim Absenden automatisch zum ersten fehlerhaften Feld.

Wie testen? Automatisch vs. Manuell

Die Vorbereitung auf das BFSG 2025 sollte zweigleisig verlaufen.

Automatisierte Tests

Tools wie Lighthouse, Axe-Core oder spezialisierte Scanner können etwa 30 % bis 40 % der Barrierefreiheitsfehler finden. Sie sind ideal für:

  • Das Finden von fehlenden Alternativtexten.
  • Das Prüfen von Kontrastverhältnissen.
  • Die Validierung der HTML-Struktur.

Vorteil: Schnell, kostengünstig und skalierbar. Nachteil: Ein Tool versteht keinen Kontext. Es kann prüfen, ob ein alt-Tag da ist, aber nicht, ob die Beschreibung sinnvoll ist.

Manuelle Tests

Für die volle Konformität ist eine manuelle Prüfung unerlässlich. Dazu gehört:

  • Tastatur-Check: Legen Sie die Maus beiseite und versuchen Sie, einen Kauf nur mit der Tastatur abzuschließen.
  • Screenreader-Test: Nutzen Sie NVDA (Windows) oder VoiceOver (Mac/iOS), um die Seite "blind" zu erleben.
  • Experten-Audit: Ein zertifizierter Berater prüft die Seite gegen die EN 301 549.

CTA: Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? BFSG Check starten und den aktuellen Status Ihrer Website analysieren.


Häufige Fragen (FAQ) zum BFSG 2025

1. Gilt das BFSG auch für B2B-Websites? Grundsätzlich nein. Das BFSG zielt auf den Schutz von Verbrauchern (B2C) ab. Wenn Ihre Website jedoch sowohl B2B als auch B2C bedient, muss der B2C-Teil (z. B. der öffentliche Shop) zwingend barrierefrei sein.

2. Was passiert bei Nicht-Einhaltung? Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Zudem können Marktüberwachungsbehörden den Betrieb der Website oder den Verkauf der Produkte untersagen, bis die Barrierefreiheit hergestellt ist. Auch Abmahnungen durch Verbände sind wahrscheinlich.

3. Gibt es einen Bestandsschutz? Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 mit der Erbringung begonnen haben, dürfen bis maximal 28. Juni 2030 weiterlaufen, sofern sie nicht wesentlich verändert werden. Da Websites jedoch ständig aktualisiert werden, greift dieser Schutz in der Praxis kaum.

4. Müssen auch PDFs barrierefrei sein? Ja, sofern die PDFs Teil der Dienstleistung sind (z. B. Rechnungen, Bedienungsanleitungen oder Kataloge im Shop). Barrierefreie PDFs müssen dem PDF/UA-Standard entsprechen.

5. Werden auch Apps vom BFSG erfasst? Absolut. Mobile Anwendungen sind explizit im Gesetz genannt und müssen dieselben Standards (WCAG/EN 301 549) erfüllen wie Websites.

6. Ist Barrierefreiheit schlecht für das Design? Ganz im Gegenteil. Gute Kontraste, klare Strukturen und eine saubere Navigation verbessern die User Experience (UX) für alle Nutzer, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Barrierefreies Design ist modernes, inklusives Design.

7. Hilft Barrierefreiheit beim SEO? Ja. Google liebt barrierefreie Seiten. Klare Überschriftenstrukturen, Alternativtexte und eine gute technische Performance sind sowohl Barrierefreiheits- als auch SEO-Faktoren.

8. Muss ich eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen? Im Gegensatz zu öffentlichen Stellen (BITV) ist eine explizite "Erklärung zur Barrierefreiheit" für Privatunternehmen nach aktuellem Stand des BFSG nicht in derselben Form verpflichtend, aber es ist sehr empfehlenswert, Informationen zur Barrierefreiheit bereitzustellen.


Quellen und weiterführende Informationen


Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Für eine verbindliche rechtliche Prüfung Ihrer spezifischen Situation konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt.

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